KUNST UND POLITIK

3.19.27(2) - GLOBAL ART ASSOCIATION Förderung marginalisierter Kunst

Die Zahlen im Namen dieser Institution weisen auf drei Artikel der allgemeinen Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen. Art. 3: Jeder hat das Recht auf das Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Art. 19: Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Art 27: 1) Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben. 2) Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

 

3.19.27.(2) möchte marginalisierten Künstlern aus der ganzen Welt helfen mehr Sichtbarkeit zu erlangen, indem deren Werke einem größeren Publikum (Vereinigte Staaten von Nordamerika, Europa, Asien, usw.) vorgestellt werden.

Weiters wird sich um Unterstützung des Rechts auf Schutz der moralischen und materiellen Interessen bemüht, die sich aus einer künstlerischen Produktion ergeben.  Das Ziel ist Künstlern eine Bühne zu bieten, um ihre Meinungen frei zu äußern und Ideen durch ihre Kunst ohne fremde Interventionen zu vermitteln. Durch Veröffentlichung von Katalogen, schriftlichen Artikeln von etablierten Kunstkritikern und weiteren öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen soll dieses Vorhaben forciert werden.

 

Das BUERO_ariomarzban beteiligt sich seit der Gründung 2019 essentiell an der Verwirklichung dieser Ziele. Außerdem steht Ario Marzban dem Vorstand der 3.19.27(2) -Global Art Association als Mitglied und Vizepräsident vor.

 

www.319272.org

 

 

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